KESSLER  Steuerberater und vereidigter Buchprüfer
 

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Unsere Partnerschaft bietet Ihnen die Möglichkeit der schnellen und effektiven Verfolgung Ihrer Forderungen. Vorgerichtlich übernehmen wir auf Wunsch das Mahnwesen von der einfachen bis zur qualifizierten Mahnung mit Forderungsaufstellung unter Berücksichtigung von Zinsen, Kosten und ggf. Teilzahlungen.

Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen verhandeln wir nach Ihren Weisungen mit den Schuldnern und setzen entsprechende Vereinbarungen auf.

Erfolgt auf die Mahnschreiben keine Zahlung und kommt auch keine Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarung zustande oder wird eine solche nicht gewünscht, leiten wir für Sie das gerichtliche Mahnbescheidsverfahren ein, soweit nicht die Einzelfallprüfung ergibt, dass eine reguläre Klage besser zum Ziel führt.

Durch Urteil oder Vollstreckungsbescheid titulierte Forderungen vollstrecken wir effektiv und konsequent im Rahmen der Zwangsvollstreckung unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten.

 

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