Unsere Partnerschaft
Stärken und Konzept - Expertenwissen aus einer Hand
Binnenspezialisierung: Expertenwissen aus einer Hand
Unsere Partnerschaft verfolgt konsequent das Konzept einer Binnenspezialisierung.
Dies bedeutet: Als unser Mandant haben Sie
- in uns einen zentralen Ansprechpartner in juristischen,
steuerlichen und buchhalterischen Dingen,
- im konkreten Fall die kompetente Beratung durch speziell mit
dem jeweiligen Fachgebiet befassten Experten, ggf. auch im Team,
- bei fachgebietsübergreifenden Sachverhalten eine einheitliche,
in sich abgestimmte Beratung.
Im Rahmen der von unserer Partnerschaft geleisteten Steuerberatung ist es - dem Konzept der Binnenspezialisierung folgend - möglich, notarielle wie auch anwaltliche Verträge und Vereinbarungen steuerlich optimiert zu gestalten, wobei es von besonderem Vorteil ist, dass Steuer- und Rechtsberatung von uns aus einer Hand geleistet werden, so dass es nicht zu Reibungsverlusten und Missverständnissen kommt.
Auf dem Gebiet der Steuerberatung beraten wir Sie in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im unternehmerischen und privaten Bereich. Dabei ist es unser Ziel, in Zusammenarbeit mit Ihnen die auf Sie zugeschnittenen Lösungen zu finden und die steuerliche Belastung zu minimieren.
Unsere Leistungen reichen dabei von der Erfüllung deklaratorischer Pflichten, der Durchsetzung und Vertretung ihrer Rechte bis hin zur Unterstützung bei der vorausschauenden Planung. Auch Buchführungsarbeiten werden von uns übernommen.
Anwaltliche Beratung und Vertretung unserer Mandanten, ggf. bundesweit, stellt einen der beiden Schwerpunkte der Tätigkeit unserer Partnerschaft dar. Unsere Anwälte betreiben selbstverständlich in den von ihnen im Rahmen der Binnenspezialisierung bearbeiteten Fachgebieten laufend Fortbildung. Unsere Partnerschaft verfügt darüber hinaus über Fachanwälte für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Verwaltungsrecht. Daneben stellen das Erbrecht (einschließlich Unternehmensnachfolge), das Wirtschaftsrecht, das private Baurecht, das Mietrecht, das Strafrecht (einschließlich Steuerstrafrecht), sowie das Verkehrsrecht Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit unserer Partnerschaft dar.
Unsere Partnerschaft besteht aus Anwälten und Steuerberatern. Drei unserer anwaltlichen Partner sind daneben Notare. Sie stehen unseren Mandanten in allen formbedürftigen Rechtsgeschäften zur Verfügung. Gerade ihre Erfahrungen aus der anwaltlichen Tätigkeit und Prozesspraxis ermöglichen im notariellen Bereich vorausschauende Vertragsgestaltungen, die der Konfliktvermeidung dienen.
Herr Kessler, Steuerberater in unserer Partnerschaft, ist daneben vereidigter Buchprüfer. Als solcher ist er gesetzlich befugt, Jahresabschlussprüfungen bei prüfungspflichtigen Unternehmen bis zu mittelgroßen Kapitalgesellschaften vorzunehmen.
Frau Heilemann, Rechtsanwältin in unserer Partnerschaft, ist daneben ausgebildete Mediatorin. Als solche bietet sie als alternative Möglichkeit der Streitbeilegung die Durchführung eines freiwilligen außergerichtlichen Mediationsverfahrens an. Als Mediatorin wird sie dabei im Auftrag beider Parteien als neutrale Vermittlerin tätig, die den Streitparteien hilft, eine eigenständige, nachhaltige Lösung zu finden.
Ein solches Mediationsverfahren läuft in mehreren Schritten ab. Im Erstgespräch wird geklärt, ob sich der individuelle Fall für ein Mediationsverfahren eignet. Ist das der Fall, werden in weiteren Terminen die den Streitparteien wichtigen Interessen und Bedürfnisse, die in den Konflikt hinein spielen, herausgearbeitet. Im Anschluss erfolgt mit Unterstützung durch die Mediatorin die Erarbeitung eigenständiger Lösungen für den Konflikt. Diese können naturgemäß umfassender und nachhaltiger sein, als gerichtliche Entscheidungen, die sich häufig nur mit einem Ausschnitt einer größeren Auseinandersetzung befassen.
Unsere Partnerschaft verfügt über eine leistungsfähige Mahnabteilung, mit der wir unseren gewerblichen und privaten Mandanten ein zuverlässiges und effizientes Forderungs-Inkasso bieten, welches im Rahmen des rechtlich Möglichen für die Realisierung ihrer Forderungen sorgt.
Überschuldete Privatpersonen unterstützen wir bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans und führen die diesbezügliche Korrespondenz mit den Gläubigern. Scheitert der Versuch einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, bereiten wir die Beantragung einer Privatinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung für unsere Mandanten vor.
Unsere Partnerschaft ist aus dem Zusammenschluss der beiden Kanzleien
„Mülder, Schneemann, Daur & Kollegen, Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater“ sowie „Kessler, Steuerberater und vereidigter Buchprüfer“ in den Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit und der Steuerberatung entstanden. Beide Kanzleien können auf eine längere Geschichte und Erfahrung zurückblicken.
- 1910 Gründung der späteren Kanzlei Mülder, Schneemann, Daur & Kollegen durch Rechtsanwalt Dr. Paulus Herminghausen in Winsen/Luhe.
- 1947 Herbert Ludewigs nimmt die Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter auf.
- 1950 Eintritt von Rechtsanwalt Erich Daur in die Kanzlei von Dr. Herminghausen
- 1965 Eintritt von Gerhard Kessler in die Kanzlei von Herbert Ludewigs
- 1966 Eintritt von Rechtsanwalt Dietrich Mülder in die Kanzlei Daur
- 1972 Eintritt von Rechtsanwalt Dr. Axel Schneemann in die Kanzlei Daur
- 1973 Eintritt von Rechtsanwalt Harald Daur in die Kanzlei seines Vaters
- 1991 Eintritt von Rechtsanwalt Kay Gallowski in die Kanzlei Mülder, Schneemann, Daur
- 1997 Eintritt von Steuerberater Michael Kessler in die Kanzlei seines Vaters
- 1998 Eintritt von Rechtsanwalt Norbert Timm in die Kanzlei Mülder, Schneemann, Daur
- 2001 Eintritt von Steuerberater und Rechtsanwalt Jörg Busch in die Kanzlei Mülder, Schneemann, Daur
- 2005 Eintritt von Rechtsanwältin Susanne Heilemann in die Kanzlei Mülder, Schneemann, Daur
- 2008 Zusammenschluss der Kanzlei Mülder, Schneemann, Daur & Kollegen mit der Kanzlei Kessler zur Partnerschaft „Daur, Schneemann, Kessler & Partner, Rechtsanwälte & Steuerberater“ in den Bereichen Rechts- und Steuerberatung
- 2010 Feier des einhundertjährigen Bestehens der Kanzlei